Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Führung von Beistandschaften

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach
Tel. 09261/678-0, E-Mail poststelle@lra-kc.bayern.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Kronach, Güterstr. 18, 96317 Kronach
datenschutz@lra-kc.bayern.de
Tel. 09261 678-0

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden dafür erhoben, um eine beantragte Beistandschaft im Jugendamt zu führen.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit Art. 9 DSGVO und Art. 8 BayDSG-E 2018, § 69 SGB X, §§ 61 ff. SGB VIII, § 55 SGB VIII, § 68 SGB VIII, §§ 1592, 1601 ff, §§ 1712 ff. BGB und, soweit diese erforderlich ist, Ihrer Einwilligung verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: 

öffentliche oder private Stellen (insbesondere Gerichte und Behörden, Unterhaltspflichtiger und – berechtigter, betreuender Elternteil, Sozialleistungsträger), soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben (Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Kindesunterhalt) erforderlich ist.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Nur im Falle einer Auslandsadoption ist es geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung für die Dauer von 10 Jahren nach Ablauf des Jahres in dem die Volljährigkeit des betroffenen Kindes eingetreten ist, gespeichert.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Kronach durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 1712 ff BGB, § 53 a ZPO, §§ 55, 56 SGB VIII.

Das Kreisjugendamt Kronach benötigt Ihre Daten, um den Kindesunterhalt geltend zu machen bzw. die Vaterschaftsanerkennung zu betreiben. 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann das Kreisjugendamt nicht mit der Übernahme der Beistandschaft beauftragt werden.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Klaus Völk
Datenschutzbeauftragter
09261 678-476 09261 678-211