Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von personenbezogenen Daten zur Verwaltung von Anträgen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach
Tel. 09261/678-0, E-Mail poststelle@lra-kc.bayern.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Kronach, Güterstr. 18, 96317 Kronach
datenschutz@lra-kc.bayern.de
Tel. 09261 678-0

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden dafür erhoben, um die gesetzlichen Vorgaben zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall zu gewährleisten. 

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 78 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 d WHG und § 100 Abs. 1 WHG verarbeitet..

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden bei Bedarf weitergegeben an:

  • Sachgebiet 30 Bauen, fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (Empfänger innerhalb des Landratsamtes),
  • Wasserwirtschaftsamt Kronach im Rahmen der Sachbearbeitung als allgemeiner amtlicher Sachverständiger, zuständige Gemeinde im Landkreis Kronach, zuständige Polizeiinspektion für den Landkreis Kronach, Staatsanwaltschaft Coburg,  Amtsgericht Kronach, Verwaltungsgericht Bayreuth im Rahmen der Verfolgung von Anordnungen, Ordnungswidrigkeiten oder Umweltstraftaten (Dritte), um
  • eine behördliche Überwachung des Vorhabens sicherstellen zu können,
  • bei eine Verfolgung von Anordnungen, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu ermöglichen

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt für 30 Jahre gespeichert, wie dies unter Beachtung der empfohlenen Aufbewahrungsfristen gemäß Einheitsaktenplan für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter (EAPl) für die Aufgabenerfüllung nach § 100 Abs. 1 und 2 WHG und zur Verwaltung der Anträge zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall nach § 78 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 d WHG erforderlich ist

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Kronach durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 78 WHG. Das Landratsamt Kronach benötigt Ihre Daten, um die Anzeige bearbeiten zu können. 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben,

-   kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden,

-   kann nach § 103 Abs. 1 Satz 1 Nummer 16 WHG ein Bußgeld verhängt werden,

-   kann die Vorlage des Auskunftsbogens angeordnet werden.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Klaus Völk
Datenschutzbeauftragter
09261 678-476 09261 678-211