Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften (Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft)
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach
Tel. 09261/678-0, E-Mail poststelle@lra-kc.bayern.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Kronach, Güterstr. 18, 96317 Kronach
datenschutz@lra-kc.bayern.de
Tel. 09261 678-0
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um die gesetzliche Vertretung sowie die elterliche Sorge für das betroffene Kind bzw. die/den betroffene/n Jugendliche/n im Rahmen des gerichtlich oder gesetzlich übertragenen Aufgaben- und Wirkungskreises auszuüben.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 in Verb. mit Art 9 DSGVO und Art. 8 BayDSG-E 2018, § 69 SGB X, §§ 61 ff. SGB VIII, § 55 ff SGB VIII, § 68 SGB VIII, §§ 1773 ff, § 1909 ff BGB und Ihrer Einwilligung, soweit diese erforderlich ist, verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
öffentliche oder private Stellen (insbesondere Behörden, Einrichtungen oder auch jedwede sonstige Dritte), soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben (gesetzliche Vertretung sowie Ausübung der elterlichen Sorge für das betroffene Kind bzw. die/den betroffene/n Jugendliche/n im Rahmen des gerichtlich oder gesetzliche übertragenen Aufgaben- und Wirkungskreises) erforderlich ist.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden mit Ablauf des Jahres, in dem die von der Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft betroffene Person volljährig geworden ist, für 30 Jahre gespeichert.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Kronach durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der gerichtlichen Verfügung bzw. § 68 SGB VIII. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei Dritten oder Behörden erhoben werden.