Datenschutzrechliche Hinweise

Ihre Daten werden beim Landratsamt Kronach für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist eine rechtliche Befugnis aus Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a bis f DSGVO und/oder zusätzlich eine spezielle Vorschrift in einem Fachgesetz. Demnach ist eine Datenverarbeitung unter anderem erlaubt, wenn sie zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe notwendig ist (Art. 4 Abs. 1 BayDSG), zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist oder wenn eine Einwilligung erteilt worden ist.

Im Folgenden finden Sie weitergehende und detaillierte Informationen (Art. 13, 14 sowie 21 DSGVO) der jeweiligen Verarbeitungstätigkeit am Landratsamt Kronach: