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Das Arbeitslosengeld II ab 1. Januar 2005
Die Aufgaben des Arbeitslosengeldes II, die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen und die Grundsicherung für Erwerbsfähige, werden vom Jobcenter Kronach geleistet. Das Jobcenter, das im ehemaligen Gesundheitsamtsgebäude untergebracht ist, wird gemeinsam mit Beschäftigten des Landkreises Kronach und der Agentur für Arbeit betrieben.
Anschrift:
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Jobcenter Landkreis Kronach
Langer Steig 10, 96317 Kronach
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Öffnungszeiten:
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Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
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07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
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Donnerstag:
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07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
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Terminvereinbarung ist erforderlich für persönliche Beratungsgespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters bei Geldangelegenheiten (auch Antragsabgabe) und Arbeitsvermittlung. Einen Termin erhalten Sie an unserer Kundentheke/Anmeldung (Tel. 09261/50440) sowie unter der Ruf-Nr. 0180 1 00254050-297.
Unter folgenden Nummern sind wir telefonisch für Sie erreichbar:
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Arbeitsvermittlung:
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0180 1 00254050-298 *)
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Geldleistung:
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0180 1 00254050-299 *)
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Service:
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0180 1 00254050-297 *)
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*) Zwischen 09:00 und 18:00 Uhr 4,6 Ct. pro Minute
zwischen 18:00 und 09:00 Uhr 2,5 Ct. pro Minute
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Faxe senden Sie bitte an folgende Nummer: 09261 5044-296
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