Abfallentsorgungsgebühren
Gebühren bei der Hausmüllabfuhr (gültig ab 01.01.2005)

Die Abfallentsorgungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Behältergebühr zusammen. Sie berechnet sich folgendermaßen:

Grundgebühr pro Jahr

Behältergebühr pro Jahr
Bewohner pro Grundstück
Grundgebühr

Behältergröße
Behältergebühr
79,20 €  

50 Liter
15,00 €
97,20 €  

60 Liter
18,00 €
113,40 €  

80 Liter
24,00 €
132,00 €  

120 Liter 
36,00 €
153,00 €  

240 Liter 
72,00 €
165,60 €  

1.100 Liter    
330,00 € 
180,60 €  



ab 8 Personen je Person
+ 24,00 €  





Bitte beachten Sie:

  • Als Richtwert für die Ausstattung eines Grundstücks mit Restmülltonnen gilt ein Volumen von mindestens 10 Litern pro Person und Woche. Bei vierzehntägiger Leerung sind das 20 Liter pro Kopf.

  • Verantwortlich für die Bezahlung der Müllgebühren ist jeweils der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer, bei Eigentümergemeinschaften der Verwalter.

  • Die Gebühren werden zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres abgebucht oder müssen zu diesen Fälligkeitsterminen überwiesen werden.

  • Alle Änderungen der Grundlagen der Gebührenberechnung (z. B. Personenzahl, Behälteranzahl und -größe) sind dem Landratsamt sofort zu melden.

  • Der Grundstückseigentümer ist auch für die Beschaffung der Behälter zuständig.

  • Gebührenmarken werden nur an den Grundstückseigentümer oder an dessen Bevollmächtigte (formlose Vollmacht genügt) ausgegeben.


Einige Beispiele:

1-Personen-Haushalt
mit 50-l-Tonne
mit 80-l-Tonne
Grundgebühr
79,20 €
79,20 €
Behältergebühr
15,00 €
24,00 €
Gesamtgebühr
94,20 €
103,20 € 

4-Personen-Haushalt
mit 120-l-Tonne
mit 240-l-Tonne
Grundgebühr
132,00 € 
132,00 € 
Behältergebühr
36,00 €
72,00 €
Gesamtgebühr
168,00 € 
204,00 € 

6-Personen-Haushalt
mit 120-l-Tonne
mit 240-l-Tonne
Grundgebühr
165,60 € 
165,60 € 
Behältergebühr
36,00 €
72,00 €
Gesamtgebühr
201,60 € 
237,60 € 

Die Zusatzgebühr für das auf Ihrem Grundstück bereitgestellte Behältervolumen können Sie auch selbst berechnen. Bei einer 240-l- und einer 120-l-Tonne (insgesamt 360 l) sind das z. B. 108,00 € Behältergebühr.


Gebühren für Gewerbebetriebe (gültig ab 01.01.2002)

Für Gewerbebetriebe werden die Müllgebühren nach der Behältergröße berechnet.

Die Gebühren werden wie folgt erhoben:

Behältergröße
Gebühr pro Jahr
50 Liter
50,40 €
60 Liter
60,48 €
80 Liter
80,64 €
120 Liter 
120,96 € 
240 Liter 
241,92 € 
1.100 Liter   
1.108,80 €  


Bitte beachten Sie:

  • Verantwortlich für die Bezahlung der Müllgebühren ist grundsätzlich jeweils der Gewerbetreibende.

  • Die Gebühren werden zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres abgebucht oder müssen zu diesen Fälligkeitsterminen überwiesen werden.

  • Alle Änderungen der Grundlagen der Gebührenberechnung (z.B. An- und Abmeldung des Gewerbes, Behälterzahl und -größe) sind dem Landratsamt sofort zu melden.

  • Die Behälter werden alle zwei Wochen geleert.

  • Die Behälter müssen mit Gebührenmarken versehen sein; diese sind im Landratsamt erhältlich.

  • Bei Ab- oder Ummeldungen von Behältern müssen die Marken abgeschabt und zurückgegeben werden.