Gebühren bei der Hausmüllabfuhr (gültig ab 01.01.2005)
Die Abfallentsorgungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Behältergebühr zusammen. Sie berechnet sich folgendermaßen:
Grundgebühr pro Jahr
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Behältergebühr pro Jahr
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Bewohner pro Grundstück
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Grundgebühr
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Behältergröße
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Behältergebühr
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79,20 €
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50 Liter
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15,00 €
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97,20 €
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60 Liter
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18,00 €
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113,40 €
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80 Liter
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24,00 €
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132,00 €
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120 Liter
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36,00 €
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153,00 €
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240 Liter
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72,00 €
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165,60 €
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1.100 Liter
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330,00 €
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180,60 €
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ab 8 Personen je Person
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+ 24,00 €
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Bitte beachten Sie:
- Als Richtwert für die Ausstattung eines Grundstücks mit Restmülltonnen gilt ein Volumen von mindestens 10 Litern pro Person und Woche. Bei vierzehntägiger Leerung sind das 20 Liter pro Kopf.
- Verantwortlich für die Bezahlung der Müllgebühren ist jeweils der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer, bei Eigentümergemeinschaften der Verwalter.
- Die Gebühren werden zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres abgebucht oder müssen zu diesen Fälligkeitsterminen überwiesen werden.
- Alle Änderungen der Grundlagen der Gebührenberechnung (z. B. Personenzahl, Behälteranzahl und -größe) sind dem Landratsamt sofort zu melden.
- Der Grundstückseigentümer ist auch für die Beschaffung der Behälter zuständig.
- Gebührenmarken werden nur an den Grundstückseigentümer oder an dessen Bevollmächtigte (formlose Vollmacht genügt) ausgegeben.
Einige Beispiele:
1-Personen-Haushalt
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mit 50-l-Tonne
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mit 80-l-Tonne
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Grundgebühr
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79,20 €
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79,20 €
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Behältergebühr
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15,00 €
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24,00 €
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Gesamtgebühr
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94,20 €
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103,20 €
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4-Personen-Haushalt
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mit 120-l-Tonne
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mit 240-l-Tonne
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Grundgebühr
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132,00 €
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132,00 €
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Behältergebühr
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36,00 €
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72,00 €
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Gesamtgebühr
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168,00 €
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204,00 €
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6-Personen-Haushalt
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mit 120-l-Tonne
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mit 240-l-Tonne
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Grundgebühr
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165,60 €
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165,60 €
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Behältergebühr
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36,00 €
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72,00 €
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Gesamtgebühr
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201,60 €
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237,60 €
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Die Zusatzgebühr für das auf Ihrem Grundstück bereitgestellte Behältervolumen können Sie auch selbst berechnen. Bei einer 240-l- und einer 120-l-Tonne (insgesamt 360 l) sind das z. B. 108,00 € Behältergebühr.
Gebühren für Gewerbebetriebe (gültig ab 01.01.2002)
Für Gewerbebetriebe werden die Müllgebühren nach der Behältergröße berechnet.
Die Gebühren werden wie folgt erhoben:
Behältergröße
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Gebühr pro Jahr
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50 Liter
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50,40 €
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60 Liter
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60,48 €
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80 Liter
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80,64 €
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120 Liter
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120,96 €
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240 Liter
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241,92 €
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1.100 Liter
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1.108,80 €
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Bitte beachten Sie:
- Verantwortlich für die Bezahlung der Müllgebühren ist grundsätzlich jeweils der Gewerbetreibende.
- Die Gebühren werden zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres abgebucht oder müssen zu diesen Fälligkeitsterminen überwiesen werden.
- Alle Änderungen der Grundlagen der Gebührenberechnung (z.B. An- und Abmeldung des Gewerbes, Behälterzahl und -größe) sind dem Landratsamt sofort zu melden.
- Die Behälter werden alle zwei Wochen geleert.
- Die Behälter müssen mit Gebührenmarken versehen sein; diese sind im Landratsamt erhältlich.
- Bei Ab- oder Ummeldungen von Behältern müssen die Marken abgeschabt und zurückgegeben werden.
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