Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete sind alle Flächen, die bei Hochwässern unter Wasser stehen. Man darf dabei nicht von kleinen Hochwässern ausgehen, wie sie nahezu alle Jahre auftreten. Die Wasserwirtschaft geht von Ereignissen aus, die - statistisch gesehen - alle 100 Jahre eintreten.

Überschwemmungsgebiete sind besonders sensible Bereiche. Werden in ihnen Veränderungen vorgenommen, kann das vielfältige Auswirkungen haben. Wird die Fließrichtung des Hochwassers geändert, können öffentliche Einrichtungen, das Hab und Gut oder gar das Leben von Mitbürgern Schaden leiden. Hochwässer fließen um so schneller flussabwärts, wenn deren Rückhalteräume verkleinert oder gar beseitigt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber die Überschwemmungsgebiete unter einen besonderen Schutz gestellt. In Überschwemmungsgebieten ist deshalb vieles nicht erlaubt, was an anderer Stelle problemlos möglich ist: Auffüllen von Grundstücken, Errichtung baulicher Anlagen, Anlegen von Dämmen, abflussbehindernde Anpflanzungen. Selbstverständlich sind Überschwemmungsgebiete auch kein Bauland. Wer sein Wohnhaus oder seinen Betrieb ins Überschwemmungsgebiet baut, gefährdet sich und sein Eigentum selbst.

Im Landkreis Kronach gibt es derzeit vier durch Verordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete:

1. Überschwemmungsgebiet an der Rodach südlich Kronach
2. Überschwemmungsgebiet am Leßbach
3. Überschwemmungsgebiet an der Steinach
4. Überschwemmungsgebiet an der Föritz

Darüber hinaus gibt es entlang der Gewässer natürliche Überschwemmungsgebietsflächen.

Derzeit werden an den großen Flüssen im Landkreis Kronach (Rodach, Wilde Rodach, Haßlach, Kronach und Leßbach) neue bzw. überarbeitete Überschwemmungsgebietspläne erstellt. Mit diesem Unterlagen werden dann die entsprechenden Verordnungsverfahren eingeleitet.

Auskünfte allgemeiner Art zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete können dem


entnommen werden.

Darüber hinaus können Informationen zur Festsetzung der einzelnen Überschwemmungsgebiete des Landkreises Kronach hier abgerufen werden:




Weiterhin hat das zuständige Wasserwirtschaftsamt in den vergangenen Jahren bei Hochwässern verschiedene Überschwemmungsflächen aufgezeichnet. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Fläche in einem Fluss- oder Bachtal bei Hochwässern überschwemmt werden kann, kann im nachfolgenden Internet-Beitrag Auskunft erhalten.



Folgende Vorgehensweise ist dabei zu beachten:

1. Im weißen Feld den gewünschten Ort eingeben

2. Schalter „suchen“ drücken

3. Suchergebnis 2mal anklicken


Ergänzende allgemeine Informationen können hier abgerufen werden:


 
Eine allgemeine Publikation des Bay. Landesamtes für Umwelt kann unter Rubrik


abgerufen werden.



Seitens des Bundes wird für diese Thematik die


zum download bereitgestellt.



Für die Kommunen wurde der Beitrag


bereitgestellt.