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Die „Bildungsförderung“ ist eine dem Landratsamt Kronach übertragene staatliche Aufgabe innerhalb des Landkreises Kronach als Wirkungskreis.
Der potenzielle Personenkreis der Geförderten rekrutiert sich dabei aus Schülerinnen und Schülern von weiterführenden Schulen ab Klasse 5 bis zu fortbildungswilligen Auszubildenden des 2. Bildungsweges. Gefördert wird dabei die vollzeitschulische Ausbildung wie auch die duale Form der Fortbildung.
Im wesentlichen handelt es sich dabei um den Vollzug folgender 2 Bundesgesetze:
1. das Bundesausbildungsförderungsgesetz -BAföG- und
2. das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz -AFBG-
Nur noch eine untergeordnete Rolle spielt dabei der Vollzug des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes -BayAföG-, das lediglich einen Ableger des BAföG auf Landesebene darstellt und eher im Auslaufen begriffen ist.
Welche Intention hinter dem Vollzug von Aus- und Fortbildungsförderung steckt, wer Ihre diesbezüglichen Ansprechpartner sind bzw. wie die Antragstellung abläuft, bitten wir der Seite
„Was wird wo erledigt“ , unter den Begriffen :
a) Ausbildungsförderung (BAföG) sowie
b) Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (BayAföG) bzw.
c) Meister-BaföG - Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)
abzurufen.
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